🎁 Steuerfreie Sachzuwendungen: Attraktive Benefits für Arbeitnehmer!
Steuerfreie Sachzuwendungen sind ein beliebtes Instrument für Arbeitgeber, um ihre Mitarbeiter zu motivieren, zu belohnen und an das Unternehmen zu binden – und das, ohne dass dafür zusätzliche Steuern und Sozialabgaben anfallen. Für Sie als Angestellter bedeutet das: Sie erhalten attraktive Zusatzleistungen, die netto bei Ihnen ankommen und Ihr verfügbares Einkommen steigern, ohne dass Sie dafür einen Teil als Lohnsteuer abführen müssen. Es ist eine Win-Win-Situation, die oft noch nicht ausgeschöpft wird.
Was versteht man unter einer Sachzuwendung? 🤔
Der Kern einer steuerfreien Sachzuwendung ist, dass es sich um eine Sachleistung und nicht um Barlohn handelt. Bargeld oder Gutscheine, die in Bargeld umgetauscht werden können, sind grundsätzlich nicht steuerfrei. Stattdessen sind es beispielsweise Gutscheine für bestimmte Waren oder Dienstleistungen, Sachprämien, Tankkarten, oder die Übernahme von bestimmten Kosten durch den Arbeitgeber. Die Grenze zwischen Sachzuwendung und Barlohn wird vom Gesetzgeber klar definiert und ist oft Gegenstand von Prüfungen.
Die wichtigsten Formen steuerfreier Sachzuwendungen:
Die monatliche Freigrenze (aktuell 50 Euro): Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern monatlich Sachbezüge bis zu einer Freigrenze von 50 Euro gewähren. Der entscheidende Aspekt hierbei: Es ist eine Freigrenze! Wird dieser Betrag auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag (nicht nur der übersteigende Teil) steuer- und sozialversicherungspflichtig. Diese Sachbezüge können vielfältig sein und Ihnen im Alltag nützen:
- Tankkarten: Ein beliebter Benefit, der direkt an der Tankstelle eingesetzt werden kann.
- Warengutscheine: Gutscheine für den Einzelhandel, Supermärkte oder bestimmte Online-Shops.
- Mitgliedschaften: Kostenübernahme für Fitnessstudios, Sportvereine oder andere Freizeiteinrichtungen.
- Fahrtkarten für den ÖPNV: Monatliche Tickets für Bus und Bahn, sofern sie nicht unter die spezielle Jobticket-Regelung fallen.
- Zuschüsse zum Internetanschluss: Wenn der Arbeitgeber einen Teil der Kosten für den privaten Internetanschluss des Mitarbeiters übernimmt.
Anlassbezogene Geschenke (aktuell 60 Euro): 🎁 Für persönliche Anlässe des Arbeitnehmers – wie Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes, ein Arbeitsjubiläum oder ein bestandenes Examen – kann der Arbeitgeber Geschenke bis zu einem Wert von 60 Euro steuerfrei überreichen. Dies gilt zusätzlich zur monatlichen Freigrenze. Auch hier muss es sich um eine Sachzuwendung handeln. Ein Blumenstrauß zur Hochzeit, ein Buch zum Geburtstag – diese Aufmerksamkeiten sind somit steuerfrei.
Jobticket und Fahrtkostenzuschüsse: 🚉 Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr können steuer- und sozialversicherungsfrei sein. Dies gilt, wenn der Zuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Die Besonderheit hierbei: Wird das Jobticket vom Arbeitgeber pauschal mit 25 % versteuert, hat dies keinen Einfluss auf die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers, was für viele eine zusätzliche Attraktivität darstellt.
Betriebliche Gesundheitsförderung (aktuell 600 Euro pro Jahr): 💪 Leistungen des Arbeitgebers zur Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter sind bis zu einem Betrag von 600 Euro pro Mitarbeiter und Kalenderjahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Dazu gehören beispielsweise Kurse zur Stressbewältigung, Ernährungsberatung, Rückenschule, Yoga-Kurse oder die Nutzung von betrieblichen Sportangeboten.
Weitere spezifische Regelungen: Es gibt eine Reihe weiterer, spezialisierter Regelungen für bestimmte Sachleistungen, die ebenfalls steuerfrei sein können:
- Kleine Aufmerksamkeiten: Nicht mehr als 60 Euro pro Anlass, z.B. bei der Nutzung der Kantine.
- Fahrradüberlassung (Jobrad): Die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads kann steuerlich attraktiv sein.
- Belegschaftsrabatte: Rabatte, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern auf eigene Produkte oder Dienstleistungen gewährt, können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sein.
- Kinderbetreuung in betrieblichen oder anerkannten Einrichtungen: Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten, wenn sie zusätzlich zum Lohn gezahlt werden.
Ihr Vorteil als Arbeitnehmer: ✨ Der größte Vorteil der steuerfreien Sachzuwendungen besteht darin, dass die erhaltenen Leistungen netto bei Ihnen ankommen. Sie müssen dafür keine Lohnsteuer oder Sozialabgaben zahlen. Dies erhöht effektiv Ihr verfügbares Einkommen und bietet Ihnen einen echten Mehrwert, der über das reine Gehalt hinausgeht.
Praktischer Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über die Möglichkeit, solche Sachzuwendungen zu nutzen. Viele Unternehmen sind offen für solche Benefits, da sie auch für sie steuerlich attraktiv sind und zur Mitarbeiterbindung beitragen. Es ist eine Win-Win-Situation, die Ihre finanzielle Situation verbessern kann.
Meine Unterstützung für Sie: Ich helfe Ihnen gerne dabei, die verschiedenen Möglichkeiten der steuerfreien Sachzuwendungen zu verstehen und wie Sie diese als Angestellter optimal für sich nutzen können. Als Ihr Finanzplaner beleuchte ich nicht nur Ihre Einnahmen, sondern auch, wie Sie über solche Benefits mehr Netto erhalten. Lassen Sie uns gemeinsam Wege finden, wie Sie Ihr Einkommen und Ihre Vorteile maximieren können.