Krankengeld: Ihr finanzieller Rettungsanker bei langer Krankheit 🤒💰⏱️

Niemand wünscht es sich, aber es kann jeden treffen: Eine längere Krankheit oder ein Unfall, der Sie für längere Zeit arbeitsunfähig macht. Was passiert, wenn Ihr Arbeitgeber nach sechs Wochen die Lohnfortzahlung einstellt? Oder wenn Sie als Selbstständiger plötzlich ohne Einkommen dastehen? Genau hier kommt das Krankengeld ins Spiel. Es ist eine wichtige Sozialleistung oder private Absicherung, die Ihnen hilft, Ihren Lebensunterhalt zu sichern, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht arbeiten können.

Das Krankengeld dient dazu, Ihren Verdienstausfall zu einem großen Teil auszugleichen und Ihnen finanzielle Sicherheit zu geben, während Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können. Gerade in längeren Krankheitsphasen ist es ein unverzichtbarer Baustein Ihrer finanziellen Absicherung.

Als Ihr persönlicher Finanzplaner ist es mir eine Herzensangelegenheit, Ihnen auch dieses komplexe Thema klar und verständlich zu erklären. Ob Sie Angestellter sind und wissen möchten, wann und wie Sie Krankengeld erhalten, oder als Selbstständiger im Weser-Ems Gebiet, in Hamburg, Bremen oder Hannover nach Wegen suchen, Ihren Verdienstausfall abzusichern – mein Versprechen an Sie: Ich helfe und kläre Menschen kostenlos auf. Meine Beratung ist anders: Sie ist persönlich, verständlich und von Mensch zu Mensch. Ich nehme mir die Zeit, Ihre individuelle Situation genau zu verstehen.

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Krankengeld für Angestellte: Die Rolle der GKV 🏥💼

Für die meisten Angestellten in Deutschland ist das Krankengeld eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das System ist hier klar geregelt:

  1. Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber: Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit zahlt Ihr Arbeitgeber für die ersten sechs Wochen (42 Tage) Ihr volles Gehalt oder Ihren vollen Lohn weiter. Diese sogenannte Lohnfortzahlung ist gesetzlich vorgeschrieben.
  2. Übergang zum Krankengeld: Nach Ablauf dieser sechs Wochen endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit übernimmt die GKV die Zahlung des Krankengeldes.
  3. Voraussetzungen für den Anspruch:
    • Sie müssen gesetzlich krankenversichert sein.
    • Ihre Arbeitsunfähigkeit muss von einem Arzt festgestellt und durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) – dem "gelben Schein" – belegt werden. Diese muss rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden.
    • Sie müssen Ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Krankenkasse melden.

Höhe des Krankengeldes für Angestellte 💰

Die Höhe des Krankengeldes ist ebenfalls gesetzlich geregelt:

  • Es beträgt 70 % Ihres Bruttoeinkommens, darf aber maximal 90 % Ihres Nettoeinkommens nicht übersteigen.
  • Es gibt eine gesetzliche Höchstgrenze, die sich an der Beitragsbemessungsgrenze der GKV orientiert. Das bedeutet, auch bei einem sehr hohen Einkommen ist das Krankengeld nach oben hin gedeckelt.
  • Von dem berechneten Krankengeld werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen.

Praxistipp: Achten Sie darauf, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung immer pünktlich bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Fehlzeiten in der Einreichung können zu Lücken bei der Krankengeldzahlung führen. Viele Ärzte übermitteln die AU mittlerweile direkt an die Krankenkasse, aber eine Prüfung Ihrerseits schadet nie.

Bezugsdauer für Angestellte ⏱️

Sie können Krankengeld für dieselbe Krankheit innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren für maximal 78 Wochen (1,5 Jahre) erhalten. Bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit wird die Lohnfortzahlung und das Krankengeld zusammengerechnet.

Krankengeld für Selbstständige: Eine bewusste Entscheidung 💼💡

Für Selbstständige und Freiberufler ist die Situation anders als für Angestellte:

  • Keine automatische Lohnfortzahlung: Als Selbstständiger zahlt Ihnen niemand sechs Wochen lang Ihr Einkommen weiter. Wenn Sie krank werden, fällt Ihr Einkommen sofort weg.
  • Wahlrecht in der GKV: Wenn Sie freiwillig in der GKV versichert sind, haben Sie ein Wahlrecht:
    • Sie können den allgemeinen Beitragssatz ohne Krankengeldanspruch wählen. Dann zahlen Sie einen niedrigeren Beitrag, erhalten aber im Krankheitsfall kein Krankengeld von der GKV. Dies ist ein hohes Risiko!
    • Sie können den ermäßigten Beitragssatz mit Krankengeldanspruch wählen. Dann zahlen Sie einen etwas höheren Beitrag und erhalten ab der 7. Woche (43. Tag) der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld von der GKV, ähnlich wie Angestellte.
    • Sie können zusätzlich ein Wahltarif Krankentagegeld bei Ihrer Krankenkasse abschließen. Dieser ermöglicht es, das Krankengeld bereits ab dem 15. oder 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit zu erhalten, also früher als die gesetzliche Regelung.
  • Private Absicherung (Krankentagegeldversicherung): Die meisten Selbstständigen, insbesondere die gut verdienenden, entscheiden sich für eine private Krankentagegeldversicherung. Diese ist flexibler, kann individuell auf den tatsächlichen Einkommensverlust zugeschnitten werden und zahlt oft schon ab dem ersten, dritten oder achten Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Praxistipp für Selbstständige: Die Absicherung Ihres Einkommens im Krankheitsfall ist für Selbstständige von existenzieller Bedeutung. Eine private Krankentagegeldversicherung ist hier oft die flexibelste und leistungsstärkste Lösung, da sie sich besser an Ihren individuellen Verdienst und Ihre Risikobereitschaft anpassen lässt als die GKV-Optionen. Ich helfe Ihnen gerne, Ihren individuellen Bedarf zu ermitteln und die passende Lösung zu finden.

Krankentagegeld für Privatversicherte (PKV) 🏥💸

Wenn Sie privat krankenversichert sind (PKV), ist das Krankentagegeld nicht automatisch in Ihrer Krankenversicherung enthalten. Sie müssen es als separaten Baustein oder eine eigenständige Krankentagegeldversicherung abschließen.

  • Individuelle Vereinbarung: Sie legen die Höhe des Krankentagegeldes pro Tag selbst fest, idealerweise so, dass es Ihren Netto-Verdienstausfall abdeckt.
  • Wartezeit und Karenzzeit: Es gibt in der Regel eine Karenzzeit (z.B. 7, 14, 21 oder 42 Tage), bis das Tagegeld gezahlt wird. Die Wartezeit können Sie individuell wählen. Es gibt auch Tarife ohne Wartezeit, die direkt nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit zahlen.
  • Auszahlungsdauer: Die maximale Auszahlungsdauer ist in der Regel nicht auf 78 Wochen begrenzt, sondern orientiert sich am Ende der Arbeitsunfähigkeit oder bis zum Beginn einer Berufsunfähigkeit.
  • Gesundheitsprüfung: Auch für das Krankentagegeld ist in der Regel eine Gesundheitsprüfung notwendig.

Praxistipp: Prüfen Sie genau, ab wann Ihr Krankentagegeld beginnt und ob es Ihren tatsächlichen Verdienstausfall abdeckt. Besonders für Selbstständige ist dies ein existenzieller Schutz.

Wichtige Aspekte rund um das Krankengeld ✅

  • Lückenlose Arbeitsunfähigkeit: Achten Sie darauf, dass Ihre Arbeitsunfähigkeit lückenlos ärztlich bescheinigt wird, um Unterbrechungen bei der Zahlung des Krankengeldes zu vermeiden.
  • Meldefristen: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber und Ihre Krankenkasse unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit.
  • Höhe des Bedarfs: Überlegen Sie, wie viel Geld Sie monatlich benötigen, um Ihre Fixkosten zu decken. Das ist besonders wichtig, wenn Sie die Höhe Ihres Krankentagegeldes selbst bestimmen können (als Selbstständiger oder Privatversicherter).
  • Übergang zu anderen Leistungen: Nach dem Krankengeld kann unter Umständen der Übergang zu anderen Leistungen wie Arbeitslosengeld (nach Aussteuerung) oder Erwerbsminderungsrente erfolgen.
  • Wiederholte Erkrankungen: Beachten Sie die Regelungen zur Anrechnung von Vorerkrankungen oder wiederholten Erkrankungen.

Meine persönliche Unterstützung für Sie 🤗

Das Thema Krankengeld und die Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit sind komplex und je nach Berufsstatus sehr unterschiedlich geregelt. Eine unzureichende Absicherung kann im Ernstfall zu großen finanziellen Schwierigkeiten führen.

Als Ihr persönlicher Finanzplaner helfe und kläre ich Menschen kostenlos auf. Ich nehme mir die Zeit, Ihre individuelle Situation in den Regionen Hamburg, Bremen, Hannover und dem Weser-Ems Gebiet genau zu verstehen. Mein Ziel ist es, Sie dabei zu unterstützen, Ihren Verdienstausfall im Krankheitsfall optimal abzusichern und Ihre finanzielle Zukunft zu schützen. Meine Beratung ist persönlich, verständlich und von Mensch zu Mensch.

Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welcher Schutz für Sie der Richtige ist. Kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches Gespräch!

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