🤒 Krankheitskosten: Entlastung bei außergewöhnlichen Belastungen!
Wenn das Leben unerwartet hohe Krankheitskosten mit sich bringt, kann das eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, die nicht immer von der Krankenkasse gedeckt wird. Glücklicherweise bietet das deutsche Steuerrecht hier eine Möglichkeit zur Entlastung: Diese Ausgaben können als außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden. Wichtig ist dabei das Prinzip der "zumutbaren Belastung", das Ihre individuelle Situation berücksichtigt.
Was zählt zu den absetzbaren Krankheitskosten? 🩹
Grundsätzlich können alle Aufwendungen, die Ihnen zwangsläufig zur Heilung einer Krankheit oder zur Linderung von deren Folgen entstehen und medizinisch notwendig sind, berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass diese Kosten nicht von Ihrer Krankenversicherung, einer Beihilfe oder anderen Stellen erstattet werden.
Typische absetzbare Krankheitskosten sind unter anderem:
- Medikamente: Kosten für rezeptpflichtige Medikamente. Unter bestimmten Umständen können auch rezeptfreie Medikamente abgesetzt werden, wenn sie von einem Arzt verordnet wurden und dies durch ein Attest oder eine ärztliche Bescheinigung belegt werden kann.
- Arzt- und Zahnarztkosten: Eigenanteile für Behandlungen bei Ärzten, Zahnärzten oder Heilpraktikern, Operationen, sowie Kosten für Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken, Implantate) oder Kieferorthopädie, die Sie selbst tragen.
- Therapien und Heilbehandlungen: Aufwendungen für Physiotherapie, Psychotherapie, Logopädie, Ergotherapie, oder andere verordnete Heilbehandlungen. Hierfür ist in der Regel eine ärztliche Verordnung notwendig.
- Krankenhaus- und Kurkosten: Eigenanteile bei stationären Krankenhausaufenthalten. Kosten für medizinisch notwendige Kuren können abgesetzt werden, wenn die Notwendigkeit ärztlich bescheinigt wurde (oft ein amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung). Reine Erholungsreisen sind nicht absetzbar.
- Fahrtkosten: Fahrten zum Arzt, zur Therapie, zur Apotheke, ins Krankenhaus oder zur Kur. Sie können hierfür die tatsächlich entstandenen Kosten (z.B. Bahnticket, Taxikosten) oder eine Kilometerpauschale (oft 0,30 Euro pro Kilometer für Fahrten mit dem Privat-Pkw) geltend machen.
- Hilfsmittel: Kosten für medizinische Hilfsmittel wie Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Rollstühle, Prothesen, Gehhilfen oder spezielle orthopädische Schuhe, sofern diese medizinisch notwendig sind und nicht vollumfänglich erstattet wurden.
- Kranken- und Pflegeversicherung (Basisschutz): Obwohl diese grundsätzlich unter die Vorsorgeaufwendungen fallen, können sie im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen relevant werden, wenn die dortigen Höchstgrenzen überschritten werden und andere Versicherungsbeiträge nicht mehr absetzbar sind.
Das Prinzip der "Zumutbaren Belastung" – Ihre individuelle Grenze: 📉
Der Kern der außergewöhnlichen Belastungen ist, dass Sie einen Teil der Kosten selbst tragen müssen, da dies als "zumutbar" erachtet wird. Nur der Betrag, der diese individuelle zumutbare Belastung überschreitet, wirkt sich steuermindernd aus. Diese Grenze ist keine feste Zahl, sondern richtet sich nach:
- Ihrem Gesamtbetrag der Einkünfte im jeweiligen Steuerjahr.
- Ihrem Familienstand (ledig, verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft).
- Der Anzahl Ihrer Kinder, für die Sie Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge haben.
Die zumutbare Belastung liegt je nach Einkommen und familiärer Situation zwischen 1 und 7 Prozent Ihres Gesamtbetrags der Einkünfte. Je höher Ihr Einkommen, desto höher der prozentuale Satz der zumutbaren Belastung. Je mehr Kinder Sie haben, desto niedriger ist dieser Prozentsatz.
Beispiel zur Verdeutlichung: Stellen Sie sich eine ledige Person mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 45.000 Euro vor. Ihre individuelle zumutbare Belastung beträgt beispielsweise 4 % dieses Einkommens, also 1.800 Euro. Wenn diese Person im Jahr 3.000 Euro an nicht erstatteten Krankheitskosten hatte, kann sie 1.200 Euro (3.000−1.800) als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung ansetzen.
Praktische Tipps für Ihre Steuererklärung: 📚
- Sammeln Sie akribisch alle Belege: Auch kleine Beträge summieren sich und können dazu beitragen, die zumutbare Belastung zu überschreiten. Heben Sie jede Quittung, jede Arztrechnung, jeden Zahlungsbeleg für Medikamente oder Fahrtkosten auf.
- Ärztliche Atteste einholen: Bei größeren Posten wie Kuren, aufwendigem Zahnersatz oder speziellen Hilfsmitteln ist es ratsam, vorab ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) einzuholen, die die medizinische Notwendigkeit bestätigt.
- Erstattungen dokumentieren: Geben Sie stets an, welche Kosten von Ihrer Krankenkasse, Beihilfe oder privaten Zusatzversicherung erstattet wurden. Nur Ihr tatsächlicher Eigenanteil ist absetzbar.
- Fahrtenbuch für Arztbesuche: Wenn Sie viele Fahrten zu Ärzten oder Therapien haben, kann ein einfaches Fahrtenbuch sinnvoll sein, um die Kilometer genau zu dokumentieren.
Meine Unterstützung für Sie: Krankheitskosten sind oft eine unumgängliche Belastung. Ich helfe Ihnen gerne dabei, diese Ausgaben korrekt in Ihrer Steuererklärung zu erfassen und die außergewöhnlichen Belastungen optimal zu nutzen. Mein Ziel ist es, Ihnen dabei zu helfen, Ihre finanzielle Situation trotz unvorhergesehener Ereignisse zu stabilisieren und Steuervorteile zu realisieren. Zögern Sie nicht, mich anzusprechen, damit wir gemeinsam Ihre Möglichkeiten prüfen können.