Was gilt bei der Entfernungspauschale? 📍
Für Ihre Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können Sie eine Pauschale pro Kilometer der einfachen Wegstrecke von der Steuer absetzen. Diese Pauschale kann ab einer bestimmten Entfernung oder in zukünftigen Jahren sogar höher ausfallen. Sie ist verkehrsmittelunabhängig und gilt für alle, die zur Arbeit pendeln – egal, ob Sie zu Fuß gehen, mit dem Fahrrad fahren, den Bus oder die Bahn nutzen oder mit dem Auto unterwegs sind.
Wichtig zu wissen:
- Nur die einfache Wegstrecke: Auch wenn Sie täglich hin- und zurückfahren, zählt das Finanzamt nur die einfache Entfernung.
- Tatsächliche Fahrten zählen: Sie können die Pauschale nur für die Tage ansetzen, an denen Sie tatsächlich zur Arbeit gefahren sind. Urlaubs- und Krankheitstage sowie Dienstreisen von zu Hause müssen Sie abziehen.
- Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale: Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, sowohl die Homeoffice-Pauschale als auch die Entfernungspauschale geltend zu machen, beispielsweise wenn Ihnen an Ihrer ersten Tätigkeitsstätte dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Führen Sie am besten einen Kalender, um Ihre Tage festzuhalten!
- Erste Tätigkeitsstätte: Das ist der Ort, dem Sie von Ihrem Arbeitgeber dauerhaft zugeordnet sind. Wenn Sie an mehreren Orten arbeiten, sollte Ihr Arbeitgeber dies im Arbeitsvertrag festlegen.
- Kürzeste Straßenverbindung: Grundsätzlich gilt die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere, aber offensichtlich verkehrsgünstigere Strecke können Sie ansetzen, wenn Sie diese regelmäßig fahren und dadurch Zeit sparen. Dabei spielt das tatsächlich genutzte Verkehrsmittel keine Rolle.
- Höchstbetrag: Die Entfernungspauschale kann einem Höchstbetrag unterliegen. Diese Begrenzung gilt jedoch in der Regel nicht, wenn Sie mit Ihrem eigenen Pkw oder einem Dienstwagen zur Arbeit fahren. Auch bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel können Sie höhere tatsächliche Kosten nachweisen und absetzen (Fahrscheine aufheben!).
Was Sie absetzen können und was nicht 🗂️
Die Entfernungspauschale ist flexibel, aber es gibt Besonderheiten:
- Verkehrsmittelunabhängig: Egal ob zu Fuß, Fahrrad, Bus, Bahn oder Auto – die Pauschale gilt für alle. Maßgeblich ist in der Regel die kürzeste Straßenverbindung für ein Auto.
- Öffentliche Verkehrsmittel: Übersteigen Ihre tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel die Entfernungspauschale, können Sie stattdessen die höheren tatsächlichen Kosten ansetzen.
- Mischfälle (z.B. Park & Ride): Wenn Sie verschiedene Verkehrsmittel nutzen, ermitteln Sie die kürzeste Straßenverbindung. Sie können dabei auch einen höheren Betrag ansetzen, wenn Sie höhere tatsächliche Kosten nachweisen.
- Dienstwagen: Wenn Ihnen ein Dienstwagen zur Verfügung steht, versteuern Sie den geldwerten Vorteil. Die Fahrten von der Wohnung zur Arbeit können Sie trotzdem mit der Entfernungspauschale ansetzen.
- Fahrgemeinschaften: Als Teil einer Fahrgemeinschaft können Sie die Entfernungspauschale für Ihre maßgebliche Strecke ansetzen. Für Mitfahrer gilt der Höchstbetrag an Tagen, an denen sie ihr eigenes Fahrzeug nicht nutzen.
- Jobticket: Erhalten Sie ein Jobticket oder Zuschüsse für den öffentlichen Nahverkehr von Ihrem Arbeitgeber, sind diese steuerfrei. Allerdings kann die Entfernungspauschale in Ihrer Steuererklärung um diesen Betrag gekürzt werden. Wenn der Arbeitgeber das Jobticket pauschal versteuert, erfolgt in der Regel keine Anrechnung auf Ihre Entfernungspauschale.
- Mobilitätsprämie für Geringverdiener: Wenn Sie wenig verdienen und Ihre Werbungskostenpauschale nicht erreichen, kann Ihnen eine Mobilitätsprämie helfen, Geld vom Finanzamt zu bekommen.
Diese Tipps helfen Ihnen, Steuern zu sparen! 💰
Nutzen Sie diese Hinweise, um das Maximum aus Ihrer Pendlerpauschale herauszuholen:
- Entfernungen bestimmen: Nutzen Sie kostenlose Online-Routenplaner, um die kürzeste Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zu ermitteln.
- Antrag auf Lohnsteuerermäßigung: Wenn Ihre Werbungskosten (inkl. Fahrtkosten) einen bestimmten Betrag übersteigen, können Sie einen Freibetrag beim Finanzamt beantragen. So zahlen Sie schon im laufenden Jahr weniger Lohnsteuer.
- Fahrt zum Job als Dienstreise: Fahrten zu anderen Firmenniederlassungen oder Filialen sind Dienstreisen. Hier können Sie eine höhere Kilometerpauschale pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt) als Reisekosten absetzen. Bei längerer Abwesenheit können Sie zusätzlich Verpflegungspauschalen geltend machen.
- Kundenbesuche und Botengänge: Auch diese Fahrten mit dem Privat-Pkw sind absetzbar, sofern sie beruflich veranlasst sind und Ihnen nicht vom Arbeitgeber erstattet wurden.
- Unfallkosten: Passiert ein Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit, können Sie die unersetzten Kosten (z.B. Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung) als außergewöhnliche Werbungskosten absetzen.
- Besondere Regelungen für Behinderte: Für Menschen mit Behinderung gibt es oft besondere Regelungen, die es ihnen ermöglichen, höhere Fahrtkosten geltend zu machen.
- Mehrere Arbeitgeber: Arbeiten Sie bei mehreren Arbeitgebern und kehren zwischendurch nach Hause zurück, können Sie die Pauschale für jeden Arbeitsweg ansetzen.
- Steuersoftware oder Steuer-Apps: Diese Programme erleichtern die Berechnung der Entfernungspauschale erheblich und fragen oft nur nach Wohn- und Arbeitsort.
Fazit: Ihre Fahrten sind bares Geld wert! ✨
Die Pendlerpauschale ist ein starkes Instrument, um Ihre Steuerlast als Arbeitnehmer zu mindern. Machen Sie sich die Mühe, Ihre Fahrten zu dokumentieren und alle Abzugsmöglichkeiten zu nutzen.
Haben Sie Fragen zur Pendlerpauschale oder möchten Sie wissen, wie Sie Ihre Steuererklärung optimal gestalten? Ich unterstütze Sie gerne dabei!