Geplante E-Auto-Förderung 2025: Was erwartet uns?

Laut dem Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung sollen neue Anreize den Umstieg auf die E-Mobilität fördern. Die Details sind noch in Arbeit, aber es zeichnet sich ein klares Bild ab, insbesondere für Haushalte mit geringerem und mittlerem Einkommen. Sofern sich die Parteien einigen und die Finanzierung steht, könnte die neue Förderung noch 2025 starten.

Fassen wir die wichtigsten Punkte der geplanten E-Auto-Förderung 2025 zusammen:

1. Social Leasing: Günstige E-Mobilität für alle

Ein zentrales Element der geplanten Förderung ist das sogenannte „Social Leasing“. Dieses Programm, dessen Vorbild Frankreich sein könnte, zielt darauf ab, Elektroautos durch staatliche Unterstützung zu extrem günstigen monatlichen Leasingraten anzubieten.

Die Zielgruppe für das Social Leasing sind Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen, die beruflich auf ein Auto angewiesen sind, sich den Kauf eines E-Fahrzeugs aber bisher nicht leisten konnten. In Frankreich können berechtigte Personen bereits ab rund 100 Euro monatlich ein E-Auto leasen. Die genaue Einkommensgrenze für das zu versteuernde Einkommen in Deutschland steht noch nicht fest. Als Nachweis könnte voraussichtlich der Einkommensteuerbescheid dienen.

Das Öko-Institut empfiehlt in einer Studie, primär Kleinwagen über das Social Leasing zu fördern. Für Familien oder größere Haushalte könnten auch Mittelklassefahrzeuge berücksichtigt werden. Eine Verknüpfung mit einer Abwrackprämie für alte Verbrenner wird ebenfalls diskutiert, um den Effekt auf den Gebrauchtwagenmarkt für Elektroautos zu verstärken. Um sicherzustellen, dass die Förderung die bedürftigsten Haushalte erreicht, wird eine gestaffelte Priorisierung nach Einkommen vorgeschlagen. Die Haushalte mit dem geringsten Einkommen könnten als erste an die Reihe kommen.

2. Kaufprämie: Ein Comeback des Umweltbonus?

Ob es eine neue Kaufprämie geben wird, die mit dem Ende 2023 eingestellten Umweltbonus vergleichbar ist, bleibt abzuwarten. Der Koalitionsvertrag spricht jedoch von "Kaufanreizen" und betont, dass der Umstieg auf E-Autos insbesondere für Haushalte mit kleinerem oder mittlerem Einkommen erleichtert werden soll. Damals lag der Zuschuss bei bis zu 4.500 Euro (Bundesanteil). Die zukünftige Ausgestaltung ist noch unklar.

3. Förderung für Plug-in-Hybride und Range-Extender

Eine wichtige Neuerung ist die geplante Förderung nicht nur für reine Elektroautos, sondern auch für Plug-in-Hybride (PHEVs) und E-Autos mit Range-Extender (EREV). Das wäre eine Abkehr von der bisherigen Politik, da Plug-in-Hybride seit Anfang 2023 nicht mehr vom Umweltbonus profitierten. Diese Fahrzeuge, die sowohl elektrisch als auch mit Verbrennungsmotor fahren und über eine Wallbox geladen werden können, könnten damit wieder finanziell attraktiver werden.

4. Erweiterte Steuervorteile

Für Elektroautos sind zusätzliche oder verlängerte Steuervorteile geplant, die den Besitz noch attraktiver machen:

Die wichtige Steuerbefreiung für E-Autos soll über das Jahr 2025 hinaus bis zum Jahr 2035 verlängert werden. Dies sichert dir langfristig erhebliche Einsparungen bei der Kfz-Steuer. Die Dienstwagen-Förderung für Elektroautos soll auf einen Kaufpreis von bis zu 100.000 Euro ausgeweitet werden, was für Unternehmen und deren Mitarbeiter attraktiver ist. Gewerbebetriebe sollen beim E-Auto-Kauf zudem von Sonderabschreibungen profitieren, die die Steuerlast verringern und die Investition in eine elektrische Flotte noch lohnender machen.

Solltest du auf die neue E-Auto-Förderung warten?

Eine neue E-Auto-Förderung ist zwar angekündigt, die meisten Details und das Startdatum sind jedoch noch ungewiss. Eine klare Tendenz ist erkennbar: Die Förderung wird voraussichtlich am ehesten Haushalte mit kleinem oder mittlerem Einkommen ansprechen, einschließlich Rentnerinnen und Rentner. Wenn du zu dieser Gruppe gehörst und aktuell nicht zwingend auf ein neues Auto angewiesen bist, könnte es sich lohnen, den Start der neuen Programme abzuwarten.

Welche E-Auto-Förderungen gibt es aktuell (2025)?

Auch wenn die direkte Kaufprämie (Umweltbonus) für E-Autos ausgelaufen ist, profitierst du bereits heute von wichtigen finanziellen Vorteilen, die den Betrieb eines Elektroautos attraktiv machen:

1. Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos

Dein Elektroauto ist von der Kfz-Steuer befreit. Diese Befreiung gilt aktuell für maximal zehn Jahre ab der Erstzulassung, sofern das Fahrzeug bis Ende 2025 zugelassen wird (§ 3d Abs. 1 KraftStG 2002). Die geplante Verlängerung bis 2035 sichert dir diesen Vorteil langfristig.

Du sparst jährlich rund 50 Euro bei leichten E-Autos, bei schwereren Modellen sogar noch mehr. Ein Volkswagen ID.5 Pro zum Beispiel, der 2.166 Kilogramm wiegt, würde nach Ablauf der zehnjährigen Befreiung jährlich rund 62,26 Euro an Kfz-Steuer kosten. Im Vergleich dazu ist die Kfz-Steuer für Elektroautos nach Ablauf der Befreiung um 50 Prozent günstiger als für Verbrenner.

Kaufst du ein gebrauchtes Elektroauto, profitierst du ebenfalls von der verbleibenden Steuerbefreiung, sofern die zehn Jahre ab Erstzulassung noch nicht abgelaufen sind (§ 3d Abs. 2 KraftStG 2002). Auch wenn du deinen Verbrenner zu einem E-Auto umrüstest, bekommst du die Steuerbefreiung (§ 3d Abs. 4 KraftStG 2002).

Für Plug-in-Hybride musst du von Anfang an Kfz-Steuern zahlen. Diese berechnet sich wie bei Verbrennern aus Hubraum und CO₂-Emissionen. Da Hybride weniger Schadstoffe ausstoßen, hast du in der Regel dennoch einen Steuervorteil gegenüber reinen Verbrennern.

2. Steuervorteile beim Laden von E-Autos

Auch das Laden deines E-Autos kann steuerliche Vorteile mit sich bringen:

Wenn du dein E-Auto oder deinen Plug-in-Hybrid auf der Arbeit lädst und dein Arbeitgeber dir diesen Vorteil zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt, ist diese Leistung von der Lohnsteuer und Sozialabgaben befreit (§ 3 Nr. 46 EStG). Hast du ein E-Auto als Dienstwagen, kann dein Arbeitgeber dir die Kosten erstatten, wenn du das Auto zu Hause per Wallbox auflädst. Diese Erstattung ist steuer- und abgabenfrei.

3. Jährliche Prämie für dein E-Auto (THG-Quote)

Für dein Elektroauto kannst du jedes Jahr einen kleinen Geldbetrag über die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) erhalten. Derzeit sind das in der Regel rund 80 Euro.

Mineralölfirmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre klimaschädlichen Emissionen zu reduzieren. Da dein E-Auto im Vergleich zu einem Verbrenner Emissionen einspart, kannst du diese Einsparung als Zertifikat verkaufen. Du beauftragst einmal im Jahr einen Anbieter, der alles für dich erledigt und dir die THG-Prämie auszahlt. Es lohnt sich, verschiedene Anbieter zu vergleichen, beispielsweise über Vergleichsportale wie Verivox.

Was war der Umweltbonus und warum wurde er abgeschafft?

Der Umweltbonus, auch E-Auto-Prämie genannt, war eine staatliche Förderung für den Kauf oder das Leasing eines Elektroautos. Er sollte den Umstieg auf die E-Mobilität ankurbeln und bestand aus zwei Teilen: einem Herstelleranteil, der direkt mit dem Neupreis des Fahrzeugs verrechnet wurde, und einem Bundesanteil (Innovationsprämie), den der Staat zahlte und der beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden musste.

Der Umweltbonus wurde zum 17. Dezember 2023 gestoppt. Seitdem gibt es keine staatliche Kaufprämie mehr für batteriebetriebene Elektroautos und solche mit Wasserstoffantrieb. Plug-in-Hybride erhielten schon seit Anfang 2023 keinen Umweltbonus mehr.

Die damalige Bundesregierung hatte den Umweltbonus früher als geplant auslaufen lassen, da die Mittel für den Bundeshaushalt knapper wurden. Dies geschah, nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingeplantes Geld nicht für klimapolitische Projekte wie die E-Auto-Förderung umgewidmet werden durfte.

Bis Ende 2023 betrug der Umweltbonus für Neuwagen bis zu 6.750 Euro bei einem Nettolistenpreis des E-Autos von bis zu 40.000 Euro (4.500 Euro Bundesanteil plus 2.250 Euro Herstelleranteil). Für E-Autos mit einem Nettolistenpreis von über 40.000 Euro bis 65.000 Euro betrug der Umweltbonus 4.500 Euro (3.000 Euro Bundesanteil plus 1.500 Euro Herstelleranteil). Für geleaste E-Autos gab es bei einer Leasingdauer von mindestens 24 Monaten denselben Umweltbonus. Bei Leasingdauern zwischen zwölf und 23 Monaten wurde der halbe Umweltbonus gewährt.

✅ Fazit: Informiert bleiben lohnt sich doppelt!

Die Elektromobilität steht in Deutschland vor einem spannenden Wandel. Während der Umweltbonus Geschichte ist, gibt es bereits attraktive Steuervorteile und die THG-Prämie. Die angekündigten neuen Förderungen für 2025, insbesondere das Social Leasing und die potenzielle Berücksichtigung von Plug-in-Hybriden, könnten den Umstieg auf das E-Auto für eine noch breitere Bevölkerungsschicht ermöglichen. Es ist entscheidend, die Entwicklungen genau zu verfolgen und die für dich passenden Vorteile zu nutzen.

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