🛠️ Handwerkerkosten: So sparen Sie bei Renovierung und Modernisierung!

 

Sie möchten Ihr Zuhause verschönern, sanieren oder modernisieren? Gute Nachrichten: Viele Handwerkerleistungen können Sie steuerlich geltend machen! Das Finanzamt unterstützt Sie dabei, Ihre Immobilie in Schuss zu halten. Das gilt sowohl für Mieter als auch für Eigentümer. Diese Möglichkeit ist eine direkte Steuerermäßigung, die Ihre zu zahlende Steuerlast signifikant reduziert.

Was Sie absetzen können: 🏗️

Es ist wichtig zu verstehen, dass Sie nicht die gesamten Rechnungsbeträge absetzen können, sondern nur die reinen Arbeitskosten der Handwerker. Materialkosten, die der Handwerker für die Erbringung der Leistung benötigt (z.B. neue Fliesen, Farbe, Pflanzen für den Garten), sind nicht absetzbar. Auch die An- und Abfahrtskosten des Handwerkers können berücksichtigt werden, sofern sie als Arbeitskosten auf der Rechnung ausgewiesen sind.

Beispiele für typische absetzbare Leistungen sind:

  • Umfassende Renovierungsarbeiten: Maler- und Tapezierarbeiten, Austausch und Reparatur von Fenstern, Türen und Bodenbelägen (Parkett, Laminat, Fliesen).
  • Sanitär- und Heizungsinstallationen: Installation, Reparatur und Wartung von Heizungsanlagen, Bädern, Toiletten, Wasser- und Stromleitungen.
  • Dach- und Fassadenarbeiten: Dachreparaturen, Fassadenreinigung, -sanierung oder -dämmung.
  • Garten- und Landschaftspflege: Gartenpflegearbeiten wie Rasenmähen, Heckenschneiden, Baumpflege (sofern auf Ihrem Grundstück), Pflasterarbeiten auf Wegen und Terrassen.
  • Schornsteinfegerarbeiten und Wartung: Regelmäßige Wartungen von Heizungsanlagen oder Arbeiten des Schornsteinfegers.
  • Reparatur von Haushaltsgeräten: Auch wenn die Reparatur des Geräts (z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler) in der Werkstatt des Handwerkers erfolgt, können die Arbeitskosten sowie die Transportkosten dorthin abgesetzt werden.
  • Sicherheitsmaßnahmen: Einbau von Alarmanlagen, Rauchmeldern oder Sicherheitstüren.

Wie hoch ist die Steuerersparnis? 💲

Sie können 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Dies ist ein direkter Abzug von der berechneten Steuerlast, was ihn besonders attraktiv macht. Der maximale Abzugsbetrag für Handwerkerleistungen ist auf 1.200 Euro pro Jahr begrenzt. Das bedeutet, dass Sie Handwerkerleistungen mit einem Lohnanteil von bis zu 6.000 Euro im Jahr (6.000 Euro Arbeitskosten×20%=1.200 Euro Steuerersparnis) in dieser Kategorie geltend machen können.

Wichtige Voraussetzungen für den Abzug:

Damit das Finanzamt Ihre Handwerkerkosten anerkennt, müssen einige grundlegende Bedingungen erfüllt sein, die der Gesetzgeber zur Vermeidung von Schwarzarbeit eingeführt hat:

  1. Leistung im Privathaushalt: Die Handwerkerleistung muss in Ihrem selbst genutzten Privathaushalt oder auf dem dazugehörigen Grundstück (z.B. Garten, Garage) erbracht worden sein.
  2. Ordnungsgemäße Rechnung: Sie müssen eine detaillierte und maschinell erstellte Rechnung erhalten. Auf dieser Rechnung müssen die Arbeitskosten (Lohnanteil, Fahrtkosten etc.) klar und separat von den Materialkosten ausgewiesen sein. Eine pauschale Rechnung oder eine Rechnung, die nur den Gesamtbetrag ausweist, reicht nicht aus.
  3. Unbare Zahlung: Die Bezahlung der Rechnung muss zwingend per Banküberweisung erfolgen. Quittungen über Barzahlungen, selbst wenn sie korrekt ausgestellt sind, werden vom Finanzamt nicht akzeptiert. Bewahren Sie den Kontoauszug als Zahlungsnachweis auf.
  4. Keine doppelte Förderung: Die Handwerkerleistung darf nicht bereits als Betriebsausgabe, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung an anderer Stelle in Ihrer Steuererklärung abgezogen worden sein. Auch eine öffentliche Förderung (z.B. von der KfW-Bank) für die gleichen Maßnahmen schließt einen parallelen Steuerabzug in der Regel aus.

Praktische Tipps für Ihre Steuererklärung: 💡

  • Kommunikation mit dem Handwerker: Weisen Sie bei Auftragserteilung den Handwerker ausdrücklich darauf hin, dass die Arbeitskosten auf der Rechnung gesondert ausgewiesen werden müssen. Dies ist der häufigste Grund für Probleme beim Abzug.
  • Belege sorgfältig aufbewahren: Sammeln Sie alle Rechnungen und die zugehörigen Überweisungsbelege (Kontoauszüge). Im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt sind dies Ihre wichtigsten Nachweise.
  • Leistung im Eigentum oder Miete: Egal, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind: Wenn Sie die Kosten selbst tragen, können Sie sie absetzen. Bei Mietwohnungen können Sie auch Kosten für Kleinreparaturen oder Wartungen absetzen, wenn Sie diese direkt beauftragt und bezahlt haben und sie nicht über die Nebenkosten abgerechnet werden.

Meine Unterstützung für Sie: Die steuerliche Berücksichtigung von Handwerkerkosten ist eine hervorragende Möglichkeit, Ihre Ausgaben für Instandhaltung und Modernisierung zu reduzieren. Ich helfe Ihnen gerne dabei, Ihre Belege zu prüfen, die abzugsfähigen Kosten zu identifizieren und diese korrekt in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Sie dieses Potenzial zur Steuerersparnis voll ausschöpfen!

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