💼 Abfindung clever versteuern – so sparst du Steuern
Hey, ich bin Viktor – dein Ansprechpartner für persönliche Finanzplanung mit langjähriger Erfahrung.
Heute geht es um ein wichtiges Thema für alle, die ihren Job verloren haben und eine Abfindung erhalten: Wie du deine Abfindung clever versteuerst – und warum die sogenannte Fünftelregelung dir hier große Vorteile bringt.
📌 Wann musst du eine Abfindung versteuern?
Grundsätzlich ist eine Abfindung steuerpflichtig , egal ob sie aus einem Aufhebungsvertrag, einer Kündigung oder einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht stammt.
Aber: Der Gesetzgeber hat eine Ausnahme geschaffen – die Fünftelregelung in § 34 EStG. Damit kannst du deine Abfindung oft deutlich günstiger versteuern – besonders wenn der Betrag hoch ist und du im betreffenden Jahr nicht sehr viel verdienst.
🔁 So funktioniert die Fünftelregelung
Die Idee hinter der Fünftelregelung ist einfach:
Deine Abfindung wird so geteilt, als hättest du sie über fünf Jahre verteilt bekommen . Dadurch wird deine Steuerbelastung reduziert, weil der progressive Steuersatz weniger stark ins Gewicht fällt.
✅ Beispiel:
Du erhältst eine Abfindung von 40.000 € und hast in diesem Jahr sonst ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 € .
- Ohne Fünftelregelung würdest du auf das Gesamteinen von 90.000 € Steuern zahlen.
- Mit Fünftelregelung wird nur ein Fünftel der Abfindung (8.000 €) zum Einkommen hinzugezählt → also 58.000 € Grundlage für die Steuerberechnung.
- Der Differenzbetrag wird dann fünffach genommen – und das ist deine Steuer auf die Abfindung.
💡 Das Ergebnis: Du zahlst deutlich weniger Steuern – oft mehrere hundert bis tausend Euro weniger.
⚠️ Wichtige Voraussetzungen für die Fünftelregelung
Damit die Fünftelregelung greift, müssen einige Punkte erfüllt sein:
- Zusammenhang mit Arbeitsplatzverlust: Die Abfindung muss direkt im Zusammenhang mit dem Verlust des Arbeitsplatzes stehen – z. B. durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Gerichtsvergleich.
- Einmalige Zahlung: Die Abfindung sollte idealerweise in einem Betrag gezahlt werden, damit die Regelung voll zur Geltung kommt.
- Kein reguläres Gehalt: Keine normalen Lohnbestandteile wie Weihnachtsgeld oder Überstundenvergütung – diese fallen nicht unter die Regelung.
📌 Tipp: Wenn du die Abfindung in Raten bekommst, kann die Fünftelregelung nur eingeschränkt genutzt werden – maximal 10 % der Summe dürfen in das nächste Jahr verschoben werden, um den Steuervorteil zu behalten.
🧮 Steuervorteil berechnen – Beispielrechnung
Nehmen wir an, du bist ledig, keine Kinder, kein Kirchensteuerpflichtiger.
Du erhältst eine Abfindung von 40.000 € und hast ein sonstiges zu versteuerndes Einkommen von 50.000 € .
Zu versteuerndes Einkommen
50.000 €
+ 1/5 der Abfindung
8.000 €
= Bemessungsgrundlage
58.000 €
Einkommensteuer auf 58.000 €
ca. 13.642 €
Einkommensteuer auf 50.000 €
ca. 10.691 €
Unterschiedsbetrag x 5
ca. 14.755 €
➡️ Steuer auf die Abfindung mit Fünftelregelung: 14.755 €
➡️ Ohne Regelung: ca. 16.197 €
➡️ Ersparnis: ca. 1.442 €
➡️ Inklusive Soli-Ersparnis: ca. 2.362 €
Das sind wirkliche Entlastungen, weshalb die Fünftelregelung einen Wert hat!
📄 Wie meldest du die Abfindung in der Steuererklärung?
Seit dem Steuerjahr 2025 gilt eine wichtige Änderung:
Der Arbeitgeber darf die Fünftelregelung nicht mehr automatisch bei der Lohnsteuer berücksichtigen.
Du musst die Regelung jetzt selbst in deiner Steuererklärung beantragen – aber das ist kein Nachteil, sondern eine Chance:
- Du kannst die Regelung gezielt nutzen, wenn sie sich für dich lohnt.
- Deine Steuerersparnis bekommst du erst im Folgejahr – aber dafür vollständig.
📌 In der Anlage N deiner Steuererklärung trägst du die Abfindung ein – entweder als „ermäßigt besteuete Entschädigung“ (Zeile 17) oder als normale Entschädigung (Zeile 18), je nachdem, wie sie dir ausgezahlt wurde.
🎯 Tipps für die Praxis
- Lass dir die Abfindung möglichst im neuen Jahr auszahlen , wenn du danach weniger verdienst oder arbeitslos bist – so profitierst du von einem niedrigeren Steuersatz.
- Prüfe immer, ob du einen Teilerlass der Kirchensteuer beantragen kannst , falls du kirchensteuerpflichtig bist.
- Nutze moderne Steuerprogramme , die dich Schritt für Schritt durch die korrekte Anwendung der Fünftelregelung führen.
🤝 Persönliche Beratung – ohne Standardlösungen
Als erfahrener Finanzplaner begleite ich dich individuell – nicht mit vorgefertigten Lösungen, sondern mit Strategien, die zu deiner Lebenssituation passen .
Ob es um die optimale Nutzung der Fünftelregelung, langfristige Finanzplanung oder neue Anlagen für deine Zukunft geht – ich helfe dir menschenfreundlich, transparent und unkompliziert .
📞 Kostenlose Unterstützung – lass uns gemeinsam schauen, was für dich möglich ist
Wenn du gerade eine Abfindung erhalten hast und wissen willst, wie du sie steuerlich clever nutzt – schreib mir einfach.
Ich unterstütze dich gerne dabei – kostenlos und unverbindlich .
Dein Viktor
Experte für kluge Geldentscheidungen
Mit fundierten Kenntnissen im Bereich Steuerplanung und Altersvorsorge